Wie verhalte ich mich bei einem Todesfall, wenn die Kriminalpolizei involviert ist?
Ein Trauerfall ist immer ein einschneidendes Ereignis. Wenn jedoch die Kriminalpolizei eingeschaltet wird, fühlen sich viele Angehörige zusätzlich verunsichert. Dabei ist dies in bestimmten Situationen nichts Ungewöhnliches. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wann die Polizei involviert wird, was in solchen Fällen passiert und wie Sie sich als Angehörige am besten verhalten.
Wann wird die Kriminalpolizei eingeschaltet?
In einigen Fällen ist es erforderlich, dass die Polizei hinzugezogen wird. Das passiert zum Beispiel:
- Plötzlicher Tod zuhause: Wenn eine Person zuhause verstirbt und der behandelnde Arzt die verstorbene Person nicht kennt oder keine Vorerkrankungen vorliegen, die den Tod erklären könnten.
- Unklarheiten zur Todesursache: Der Tod ist unerwartet oder es gibt keine offensichtlichen Gründe, wie eine bekannte Krankheit.
- Allein verstorbene Personen: Wenn jemand alleine zuhause verstirbt und keine Angehörigen oder Bekannten vor Ort sind.
Was passiert, wenn die Polizei informiert wird?
- Einschaltung eines Notarztes: Wenn eine Person zuhause verstirbt, wird in der Regel zunächst ein Arzt hinzugezogen, der den Tod feststellt. Kann der Arzt die Todesursache nicht eindeutig bestimmen, wird die Polizei eingeschaltet.
- Polizeiliche Untersuchung: Die Polizei dokumentiert den Fundort und kann weitere Ermittlungen einleiten, falls es notwendig ist. Ziel ist es, Klarheit über die Umstände des Todes zu schaffen.
- Bestatter wird durch die Polizei beauftragt: In diesen Fällen beauftragt die Polizei zunächst einen Bestatter, der den Verstorbenen zur weiteren Untersuchung oder Überführung abholt. Wichtig: Der Bestatter, der in diesem Moment hinzugezogen wird, ist ein Dienstleister der Polizei. Sie sind nicht verpflichtet, bei diesem Bestatter zu bleiben.
- Freigabe durch die Behörden: Sobald alle Untersuchungen abgeschlossen sind, wird der Verstorbene freigegeben. Dann kann der Wunschbestatter übernehmen. Sie können aber auch schon vorher Kontakt zu ihrem Wunschbestatter aufnehmen, der die weitere Betreuung übernimmt.
Wichtige Hinweise für Angehörige
- Bleiben Sie ruhig und kooperieren Sie: Auch wenn die Situation emotional belastend ist, ist es wichtig, den Anweisungen der Polizei und des Arztes zu folgen.
- Keine Veränderungen vornehmen: Verändern oder berühren Sie nichts am Fundort des Verstorbenen, um die Untersuchungen nicht zu beeinträchtigen.
- Wählen Sie den Bestatter Ihres Vertrauens: Auch wenn der erste Bestatter durch die Polizei beauftragt wurde, können Sie danach einen anderen Bestatter Ihres Vertrauens wählen, der Sie weiter begleitet. Bei Wiegmann & Maaz stehen wir Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite und kümmern uns um alle Formalitäten.
Unterstützung in einer belastenden Situation
Ein Trauerfall, bei dem die Polizei eingeschaltet wird, kann emotional sehr belastend sein. Es ist wichtig, sich in dieser Zeit Unterstützung zu suchen – sei es durch Freunde, Familie oder professionelle Trauerbegleitung. Wir können ihn zu dieser Zeit auch schon die Trauerbegleiter App Grievy empfehlen.
Fazit
Ein Todesfall, der die Einschaltung der Polizei erfordert, ist nichts Ungewöhnliches und geschieht aus rechtlichen und medizinischen Gründen. Sobald die Untersuchungen abgeschlossen sind, können Sie selbst entscheiden, welchem Bestatter Sie das weitere Vorgehen anvertrauen. Bei Wiegmann & Maaz sind wir jederzeit für Sie da, um Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Ihr Bestattungshaus Wiegmann & Maaz – in Bergkamen, mit Herz und Verstand.
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