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PATIENTENVERFÜGUNG

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PATIENTENVERFÜGUNG

9 von 10 Patientenverfügungen sind falsch!

Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist ein medizinisches Dokument. Sie verfassen eine Patientenverfügung für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr persönlich mitteilen können, beispielsweise weil Sie im Koma liegen oder einen schweren Unfall haben.In der Patientenverfügung legen Sie fest, wann Sie welche medizinische Behandlung wünschen oder ablehnen.

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Wovon hängt die Gültigkeit ab?

1. Präzise Formulierungen Die Patientenverfügung muss medizinisch genau beschreiben, unter welchen Voraussetzungen und für welche Folgen Ihr Wille als Patient gelten soll. Dies ist besonders für Festlegungen wichtig, bei denen ein Therapieabbruch den Tod bedeuten kann. Für Ärzte sind Formulierungen wie „wenn keine Aussicht mehr auf Heilung besteht“ zu ungenau.

2. Regelmäßige Aktualisierung Eine Patientenverfügung muss regelmäßig aktualisiert werden, wenn medizinische Neuerungen und rechtliche Veränderungen eintreten. Nur so bleibt sie gültig.

3. Sofortige Verfügbarkeit Im Ernstfall sollte die Patientenverfügung für den Arzt sofort einsehbar sein. Dazu muss der Patient die Verfügung entweder stets bei sich führen – beispielsweise in der Brieftasche – oder die Verfügung sollte online jederzeit und ohne Zeitverzögerung abrufbar sein.

4. Eigenhändige Unterschrift Die Patientenverfügung muss von Ihnen handschriftlich unterschrieben sein, damit sie rechtlich wirksam ist.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. 

Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. 

Die Abgrenzung von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung liegt vor allem darin, dass die Vorsorgevollmacht auf grenzenloses und unkontrolliertes Vertrauen setzt, während die Betreuungsverfügung erst dann Wirkung entfaltet, wenn das Gericht es entsprechend der gesundheitlichen Situation des Verfügenden für erforderlich hält, dass die Handlungsbefugnis dem vom Verfügenden Vorgeschlagenen übertragen wird und diese Befugnis dann unter gerichtlicher Kontrolle steht.

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass jemand selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird. 

Bei jedem kann jederzeit der Fall eintreten, der eine Betreuungsverfügung sinnvoll macht. Nach einem Unfall, einem (Hirn-)Infarkt, bei Alterserkrankung (Demenz), psychischer Erkrankung etc. kann schnell die Situation eintreten, dass der Betroffene selbst nicht mehr handlungsfähig ist und ein anderer für ihn handeln muss. 

Das für den Betroffenen örtlich zuständige Amtsgericht als Betreuungsgericht wird in diesem Fall erforderlichenfalls einen Betreuer bestellen. Auf dieses Verfahren kann man im Vorfeld Einfluss nehmen.

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