Tradition seit 1947

FRAGEN UND ANTWORTEN

SEHR GUT
5/5

Fragen und Antworten

Hier erläutern wir Ihnen einige Fragen, die Sie sich sicherlich zu einem Trauerfall schon mal gestellt haben.

Muss ein Sarg für die Einäscherung genommen werden?

Ja. Der Vollholzsarg dient zum Einen für eine pietätvolle und sichere Überführung des Verstorbenen mit dem Bestattungswagen und zum Anderen ist dieser für den komplexen Einäscherungsprozess enorm wichtig, da das Holz als Energiequelle genutzt wird. Es dürfen auch keine Pappsärge genommen werden, da dort kein einwandfreier Ablauf gewährleistet ist

Kann ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Nein. Diese Möglichkeit wird in Deutschland, als einziges Land auf der Welt, nicht gestattet. Es gibt jedoch ein paar andere Möglichkeiten, die wir Ihnen gerne in einem vertraulichen Gespräch erläutern können.

Darf ich die Urne meines Familienmitgliedes selber zum Grab tragen?

Ja. Das ist in Absprache mit dem Bestatter und dem Friedhof möglich. Für manche ist dies eine letzte Ehrerweisung für den Liebsten und kann sehr tröstlich und persönlich sein.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

Bis zu 36h darf der Verstorbene zuhause bleiben, bevor er von einem Bestattungsinstitut in einen Klimaraum überführt werden muss. Dies dient zum pietätvollen Umgang des Verstorbenen, da direkt nach Eintritt des Todes auch die Verwesung eintritt. Normalerweise wird ein Verstorbener aber innerhalb von 1-4h von zuhause zum Bestatter überführt. Sie haben aber die Möglichkeit ihn noch bis zu 36h zuhause zu behalten, wenn sich noch jemand verabschieden möchte oder von weiter her anreisen muss

Darf die Urne zuhause im Garten beerdigt werden?

Nein. Dies ist leider nicht zulässig. Es gibt allerding die Möglichkeit eines Erinnerungsbaumes, wo die Asche in der Schweiz an dem Baum beerdigt wird und dieser nach ca. 10 Monaten des Erwachsens zu Ihnen nachhause geliefert werden kann.

Kann ich meinem Liebsten noch etwas mit in den Sarg oder die Urne geben?

Ja. Das ist grundsätzlich möglich. Ein Foto, ein Brief, eine Kette oder Anhänger oder eine Schachtel Zigaretten. Es dürfen nur keine Dinge mitgegeben werden, die den Einäscherungsprozess stören oder die Umwelt im Erdreich belasten, wie Feuerzeuge, Handys, Bierflasche oder bestimmte harte Figuren.

Wird bei einer Seebestattung auch die Asche ins Meer gestreut?

Nein. Die Asche wird in eine spezielle Seeurne gefüllt und wird langsam vom Schiff ins Meer hinuntergelassen. Diese Urne löst sich innerhalb von 2-12h im Wellengang auf und entlässt so die Asche. Die Seebestattung findet auch nur in außgewählten Bereichen der Gewässer statt, wo zum Beispiel nicht gefischt wird und auch außerhalb der 3-Meilen-Zone, so dass eine würdevolle Beisetzung gewährleistet ist. Die genauen Koordinaten der Seebestattung bekommen Sie auf einer Seekarte mitgeteilt.

Kann man die Asche verstreuen lassen?

Ja. Auf ausgewählten Bereichen des Friedhofes ist dies erlaubt. Dies geht zum Beispiel auf dem Parkfriedhof in Bergkamen-Weddinghofen oder auf den Kamener Friedhöfen.

Wird immer nur eine Person eingeäschert oder mehrere zusammen?

Es wird definitiv nur eine Person gleichzeitig eingeäschert. Jeder Verstorbene bekommt zusätzlich eine Nummer und ein Schamottstein, der der Einäscherung beigelegt wird. So kann auch später noch in der Asche die genaue Person nachgewiesen werden, um wen es sich handelt.

Was passiert, wenn der Verstorbene nicht mehr in der Kirche ist?

Das ist kein Problem. Hierfür sind professionelle freie Trauerredner zur Stelle, die eine ganz individuelle Trauerrede bei der Trauerfeier halten können. Dort kann auch ein Gebet oder das Vater Unser gesprochen werden. Auch wenn man noch in der Kirche ist, darf ein Trauerredner eine Trauerrede halten. Wenn Sie möchten dürfen Sie auch selbst bzw. ein Verwandter oder Freund dort eine Rede halten.

Ist eine Sterbegeldversicherung noch sinnvoll?

Definitiv. Entgegen mancher Vorstellungen, dass man dort viel zu viel einzahlt, als nachher gezahlt wird, ist es sehr sinnvoll sich im Todesfall hierdurch abzusichern. Es gibt verschiedene Versicherungsanbieter, die sich auch teils sehr unterscheiden. Wir kennen die Unterschiede und arbeiten mit einer Versicherung zusammen, wo die Überzahlung einer Versicherung ausgeschlossen ist. Monatlich wird ein kleiner Betrag von meist 15,-€ – 35,-€ fällig, je nach Eintrittsalter, wodurch man aber schon nach 24mon. Wartezeit die volle Summe ausgezahlt bekommen würde, wenn man verstirbt. Bei Unfalltod sogar ab der ersten geleisteten Einzahlung.

Haben Sie weitere Fragen,
zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!